Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen:
Folgende Vorschriften:
In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Personen beizufügen.
Die Erteilung der Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Gebührenziffer 1.6.10 der Veterinärverwaltungskostenverordnung und betragen 25,00 Euro bis 500,00 Euro.
Mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 01.06.2011.
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.