Wenn Sie gewerblich zum Beispiel
nach anderen EU-Staaten verbringen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung.
Voraussetzung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.
Die Zulassung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
In Mecklenburg-Vorpommern bestimmen sich die Gebühren nach Ziffer 1.8.5 der Veterinärverwaltungskostenverordnung und betragen zwischen 200,00 und 600,00 Euro.
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Anträge können an die zuständige Behörde gerichtet werden.
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Dieser Text wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben. Stand 07.04.2011.