Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.
Voraussetzungen:
Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Folgende Vorschriften:
Nachweise
Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.
Für die Erteilung der Zulassung fallen Gebühren in Höhe von 250,00 Euro an.
Das Formular "Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" ist bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern erhältlich oder online unter http://www.rak-mv.de/zulassung.
Dieser Text wurde vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 28.02.2011.
Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Arsenalstraße 9
19053 Schwerin
Tel.: 0385/51 19 60 0
Fax: 0385/51 19 60 99
e-Mail: info@RAK-MV.de