Die Ingenieurkammer führt, zusätzlich zu den Listen über Kammermitglieder, Gesellschaften etc., Fachlisten über Ingenieure, die auf speziellen, in der Regel besonders anspruchsvollen ingenieurtechnischen Gebieten tätig sind und ihre besondere Qualifikation nachgewiesen haben, bzw. die als Sachverständige tätig sind, z.B. auf dem Gebiet der
Der Eintragungsausschuss entscheidet nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Aufnahme in die entsprechende Fachliste. Nach Aufnahme in die Liste erhalten Sie eine Bestätigung der Eintragung.
Diese Fachlisten dienen als qualifizierte Angebote für Investoren, Bauherren, Behörden und andere Interessenten. Mit Ihrem Einverständnis wird Ihr Listeneintrag online veröffentlicht.
In die bei der Ingenieurkammer geführten Fachverzeichnisse der Kammermitglieder werden aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zur Erfüllung sonstiger Gemeinwohlinteressen besondere berufliche Qualifikationen eingetragen.
Besondere berufliche Qualifikationen liegen vor, wenn das Kammermitglied
Zum Nachweis besonderer Qualifikationen werden entsprechende Bescheinigungen ausgestellt.
Eintragungsvoraussetzungen
Die Gebühren für den Eintrag in das Fachverzeichnis betragen 125,00 Euro.
Den Antrag auf Eintragung in die Fachliste müssen Sie unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke stellen und in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer einreichen.
Für Ingenieursachverständige führt die Kammer ein eigenes Verzeichnis.
Dieser Text wurde freigegeben vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 09.06.2010.
Wenden Sie sich an die Ingenieurkammer, bei der Sie Mitglied sind.