Sie bekommen Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, beispielsweise für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen.
Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung.
Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise
Auch bei einer Maßnahme in Teilzeit erhalten Sie das Übergangsgeld in voller Höhe.
Sie können das Übergangsgeld für die gesamte Dauer Ihrer Maßnahme bekommen.
Können Sie an der Maßnahme allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder teilnehmen, wird das Übergangsgeld bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum Tag des planmäßigen Endes der Maßnahme weitergezahlt.
Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen steht Ihnen Übergangsgeld nur zu, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:
Das Übergangsgeld wird monatlich nachträglich als Zuschuss gezahlt.
Sie werden von der Bundesagentur für Arbeit bei Ihrer beruflichen Rehabilitation unterstützt, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.
§ 66 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 67 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 68 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 69 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 70 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 71 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 72 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 118 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
§ 119 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beratungsfachkraft, welche Unterlagen Sie neben dem Fragebogen für Übergangsgeld und Teilnahmekosten benötigen.
Sie haben im Regelfall Anspruch auf Übergangsgeld, wenn folgende Bedingungen auf Sie zutreffen:
Es gibt folgende Ausnahmen:
Keine
Wenn Sie das Übergangsgeld im Zusammenhang mit einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung beantragen möchten, gehen Sie so vor:
Bei Abgabe des Fragebogens für Übergangsgeld und Teilnahmekosten
Keine
Formulare: auf Anfrage
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Übergangsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.