Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Durch den Kinderzuschlag wird Ihre Familie unterstützt, wenn sie über ein niedriges Einkommen verfügt und davon den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nicht vollständig decken kann.
Sie erhalten auf Antrag Kinderzuschlag für Ihre unter 25 Jahre alten Kinder, wenn
Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt höchstens EUR 185,00 monatlich je Kind. Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr eigener Bedarf, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente bekommen.
Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Nach 6 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Als Einkommen wird angerechnet:
Der KiZ-Lotse hilft Ihnen, schnell und einfach festzustellen, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen kann. Sie finden den KiZ-Lotsen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter der Navigation "Familie und Kinder".
keine
Den Kinderzuschlag beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
regional unterschiedlich
Bewilligungsdauer: Jeweils 6 Monate. Folgeantrag erforderlich.
Hinweis: Der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Formular: Antrag auf Kinderzuschlag
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesagentur für Arbeit
Wenn Sie als Eltern genug Einkommen für sich selbst haben, aber nicht genug, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen, können Sie den Kinderzuschlag beantragen.