Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden. Dies gilt auch für Wappen, Wappenteile und Flaggen, die diesen zum Verwechseln ähnlich sind.
Wenn Sie als Firma, Verband, Verein oder Privatperson den Bundesadler verwenden möchten, müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Genehmigung beantragen. Das BVA entscheidet über Ausnahmen zur Verwendung des Bundesadlers auf Darstellungen aller Art.
Bei unbefugter Benutzung der geschützten Hoheitszeichen des Bundes müssen Sie gegebenenfalls ein Bußgeld zahlen.
Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge gestaltet und zeigt auf einem gold-gelben, unten spitz zulaufenden Wappenschild den schwarzen Bundesadler.
Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) enthält die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge und darauf den sogenannten Bundesschild. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich hierbei um ein Halbrundschild und der Adler ist etwas anders gezeichnet. Der Bundesschild wird auf der Bundesdienstflagge, auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.
Die Genehmigung beantragen Sie mit einem formlosen Antrag. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
keine
Hinweis: Bei unbefugter Verwendung der staatlichen Hoheitszeichen kann ein Bußgeld von bis zu EUR 1.000 erhoben werden.
Wenn Sie den Bundesadler, das Wappen oder die Dienstflagge des Bundes verwenden möchten:
1 bis 3 Wochen
keine
Formulare: formloser Antrag
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Wenn Sie den Bundesadler, das Wappen oder die Dienstflagge des Bundes verwenden möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.