Die Begründung von Wohneigentum nach dem WEG setzt die Abgeschlossenheit der Nutzungseinheit voraus. Dies prüft auf Antrag die zuständige Baubehörde. Nur bei bescheinigter Abgeschlossenheit kann das Grundbuchamt für die Schaffung des Individualeigentums ein Grundbuchblatt anlegen.
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.
Die Bescheinigung bestätigt die Abgeschlossenheit gegenüber anderen Wohnungen oder Räumen. Durch sie ist das Grundbuchamt in der Lage, für die Begründung des Wohneigentums das erforderliche Grundbuchblatt anzulegen. Die Abgeschlossenheits-bescheinigung ist gebührenpflichtig.