Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die Höhe ist nach der Anzahl Ihrer Kinder gestaffelt:
Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Voraussetzungen, die für Sie als Eltern gelten:
Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:
keine
Sie müssen das Kindergeld schriftlich beantragen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich per Post stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Regional unterschiedlich
Hinweis: Nutzen Sie den Online-Service der Familienkasse, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.
Keine
Hinweis: Nach Antragseingang wird das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt.
Formular: Antrag auf Kindergeld sowie Anlage Kind
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weitere Informationen zum Kindergeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Informationen zum Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen
Informationen zum Kindergeld für Staatsangehörige Bosniens, des Kosovo, Montenegros, Serbiens
Informationen zum Kindergeld für Staatsangehörige der Türkei
Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen.
Ihre Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber noch nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Kindergeld zuständige Abteilung Ihres Dienstherren oder Arbeitgebers.
Bundesagentur für Arbeit
Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.