Auf Antrag können Sie als nichtstimm- und nicht wahlberechtigte Juniormitglieder bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.
Sie können als Juniormitglied aufgenommen werden, wenn Sie
Eintragungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro
6 bis 12 Wochen
keine
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930
info@ak-mv.de
Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:15 - 14:45 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Absolventen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag als Juniormitglieder aufgenommen werden.