Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden werden für ein bestimmtes Gebiet durch die unteren Naturschutzbehörden sowie die Großschutzgebietsverwaltung ehrenamtliche Naturschutzwarte bestellt.
keine
gemäß gesetzlicher Bestimmungen
keine
Bestellung zum Naturschutzwart
abhängig vom Einzelfall
keine
keine
keine
keine
keine
Untere Naturschutzbehörden, Großschutzgebietverwaltungen
Untere Naturschutzbehörden, Großschutzgebietverwaltungen
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden werden für ein bestimmtes Gebiet durch die unteren Naturschutzbehörden sowie die Großschutzgebietsverwaltung ehrenamtliche Naturschutzwarte bestellt.