Die Meldung bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger müssen Sie innerhalb einer Woche vornehmen. Ändern Sie Ihre Unternehmensform oder Tätigkeit, sind Sie verpflichtet, diese Änderung innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch unabhängig von der Tatsache, dass Sie gegebenenfalls bereits eine Gewerbeanzeige erstattet haben.
In der Regel sind für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche die gewerblichen Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger zuständig, die nach Branchen gegliedert sind. Bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind die regional gegliederten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zuständig. Für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) zuständig.
Als Unternehmer oder Freiberufler sind Sie meist nicht automatisch versichert. Sie können sich allerdings freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern.
Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich ist hier der Unternehmensschwerpunkt – es besteht kein Wahlrecht.
keine
keine
Die Anmeldung bei Ihrem Versicherungsträger erfolgt online per Webformular.
Hinweis: Auch Haushaltshilfen müssen Sie bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Dies erfolgt ebenfalls per Webformular über die Minijob-Zentrale.
in der Regel 1 bis 2 Wochen
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefax: 030 18 527 2236
E-Mail-Adresse: info@bmas.bund.de
Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Servicetelefon der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 60 50 40 4
Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Die Infoline ist auch über Gebärdentelefon erreichbar: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de
Wenn Sie gehörlos oder hörbehindert sind, können Sie das ISDN-Bildtelefon anrufen: 0800 60 50 415
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Unternehmen, mit und ohne Beschäftigte, sind verpflichtet, sich innerhalb einer Woche zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden.