Sie müssen immer dann eine Meldung im Meldeportal Mindestlohn vornehmen, wenn Ihr Arbeitnehmer in einer der folgenden Branchen tätig ist:
Diese Informationen müssen Sie angeben:
Außerdem brauchen Sie jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung seinen Namen und seine Anschrift nennen.
keine
Die Meldung des Arbeitnehmers soll online auf dem Meldeportal Mindestlohn durchgeführt werden.
keine
Meldung: vor Arbeitsbeginn
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Generalzolldirektion
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Direktion VII -
Wörthstr. 1-3
50668 Köln
Telefon: 0221 22255-0
E-Mail: DVII.gzd@zoll.bund.de
Für Fragen, Probleme und Verbesserungsvorschläge können Sie sich an das Service Desk wenden:
Bei Anwenderproblemen: Service Desk Zoll
Telefon: 0800 80075452 oder 0351 44834-555
E-Mail: servicedesk@itzbund.de
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten des Service Desk Zoll nimmt der ServiceDesk ITZBund Ihre Anfragen entgegen.
Bei technischen Problemen (Systemausfall, Störungen beim Nachrichtenaustausch usw.) wenden Sie sich bitte ebenfalls an den Service Desk ITZBund.
Service Desk ITZBund:
Telefon: 0800 80075451 oder 069 20971-545
E-Mail: servicedesk@itzbund.de
Anfragen zu den Mitwirkungs-, Melde-, Aufzeichnungs- oder anderen Pflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, deren Einhaltung durch die Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geprüft wird: Zentrale Auskunft Zoll
Telefon: 0351 44834-520
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Fax: 0351 44834-590
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Bundesministerium der Finanzen
Wenn Sie als ausländischer Arbeitgeber Personen in Deutschland beschäftigen, müssen Sie dies über das Mindestlohnportal melden. Das gleiche gilt, wenn Sie als deutscher Arbeitgeber ausländische Leiharbeiter beschäftigen.
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