Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn Sie im Ernstfall gefunden wird. Die registrierten Angaben können von Betreuungsgerichten im Ernstfall rund um die Uhr über einen gesicherten Online-Zugang abgerufen werden. Wenn der Vorsorgefall sehr plötzlich eintritt und Sie sich nicht mehr äußern können, kann das Betreuungsgericht so klären, ob es eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gibt und - wenn Sie dazu Angaben gemacht haben - wo die Urkunde aufbewahrt wird. So kann verhindert werden, dass eine gesetzliche Betreuung angeordnet wird.
Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie folgende Daten elektronisch registrieren lassen:
Beachten Sie dabei, dass das Zentrale Vorsorgeregister nicht das Schriftstück (auch nicht die Kopie) verwahrt, in dem die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung enthalten ist.
Sie erhalten bei einer Neueintragung zusätzlich zur Eintragungsbestätigung eine persönliche ZVR-Card. Auf dieser Karte können Sie den Namen des Vollmachtgebers sowie Namen und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen notieren.
Die Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister können Sie jederzeit ändern, ergänzen oder löschen lassen.
Für institutionelle Nutzer des Registers (zum Beispiel beim Zentralen Vorsorgeregister registrierte Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden) gelten besondere Konditionen für Registrierungen beim Zentralen Vorsorgeregister. Haben Sie Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beispielsweise von einem Notar beurkunden lassen, kann dieser sie auch registrieren lassen. Der Notar erhält für die Registrierung keine eigenen Gebühren und berechnet Ihnen zusätzlich zu der Beurkundungsgebühr nur die niedrigere Registrierungsgebühr weiter.
Sie müssen eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung erstellt haben.
Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister können Sie selbst online oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie die Registrierung online beantragen möchten:
Wenn Sie die Eintragung schriftlich beantragen möchten:
Hinweis: Wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bei einem Notar beurkunden oder beglaubigen lassen, dann kann dieser für Sie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister veranlassen. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts, Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde errichten, die beim Zentralen Vorsorgeregister als sogenannter institutioneller Nutzer registriert sind.
keine
Weitere Informationen auf der Internetseite des Zentralen Vorsorgeregisters
Glossar zum Zentralen Vorsorgeregister auf der Internetseite des ZVR
FAQ zum Zentralen Vorsorgeregister auf der Internetseite des ZVR
Faltblatt "Zukunft selbst gestalten" des ZVR
Merkblatt zur ZVR-Card auf der Internetseite des Zentralen Vorsorgeregisters
Bundesnotarkammer
Zentrales Vorsorgeregister
Postfach 080151
10001 Berlin
E-Mail: info@vorsorgeregister.de
Telefon: 0800 35 50 500 (gebührenfrei)
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Servicezeiten:
Montag: 7:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 7:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 7:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 7:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 13:00 Uhr
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.