Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gespeichert, die gegen bestimmte Straßenverkehrsvorschriften verstoßen haben. Nicht für alle Verstöße bekommen Sie gleich einen Punkt in Flensburg. Nur für solche, die direkten Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben, wie zum Beispiel
Punkte sind keine Sanktionen, sondern dienen der Einschätzung der Wiederholungsgefahr. Die im Fahreignungsregister eingetragenen Entscheidungen werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit einem bis drei Punkten bewertet:
Punkte, die vor dem 1. Mai 2014 eingetragen wurden, werden wie folgt umgerechnet:
Wenn Ihre Punkte im Register einen bestimmten Punktestand erreicht haben, unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese ergreift dann folgende Maßnahmen:
Nach einer Zeit werden die Einträge wieder gelöscht. Die Frist richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes:
Die Frist beginnt, wenn der Bußgeldbescheid oder das Urteil über den Verkehrsverstoß rechtskräftig geworden ist. Der Punkt wird erst nach Ablauf einer zusätzlichen einjährigen Frist zur Beobachtung endgültig gelöscht.
Hinweis: Für vor dem 1. Mai 2014 eingetragene Punkte gelten Übergangsregelungen hinsichtlich der alten Löschungsfristen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
keine
keine
Bußgeld und Verwaltungsgebühren: insgesamt mindestens EUR 25 Euro.
Hinweis: Bei Park- und Halteverstöße kann das Bußgeld auch unter EUR 25 liegen.
Das weitere Verfahren nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem richtet sich nach Ihrem Punktestand.
Umgehender Eintrag von Verstößen und Punkten nach deren elektronischer Meldung durch die feststellende Bußgeldbehörde, Staatsanwaltschaft oder Gericht.
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Tel.: +49 461 316-0
Fax: +49 461 316-1495 oder -1650
Postweg:
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Service vor Ort:
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
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Di 09:00 bis 15:00 Uhr
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