Jeder Abfallerzeuger hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Um den Abfallerzeuger in dieser Hinsicht juristisch zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Begriff des Entsorgungsfachbetriebes als anerkanntes Zertifikat der Abfallwirtschaft eingeführt. Entsorgungsfachbetrieb ist:
An die Entsorgungsfachbetriebe werden für die Zertifizierung bestimmte Anforderungen gestellt. Dazu werden insbesondere:
Zwei Wege führen zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb:
Das Überwachungszertifikat ist befristet. Die Gültigkeitsdauer darf einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.
Vorteile einer Zertifizierung sind:
Zunächst ist zu entscheiden, wie die Zertifizierung erfolgt (als Mitglied einer Entsorgergemeinschaft oder mittels Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation). Mit den jeweiligen Sachverständigen sind dann die Einzelheiten zu klären. Die Vertragsgestaltung ist privatrechtlich.
Die Zertifizierung ist kostenpflichtig.
Die Gebühren richten sich nach der Abfall-Kostenverordnung vom 9. September 2002 (GVOBl. M-V S. 650, geändert durch Verordnung vom 7. Juli 2008 (GVOBl. M-V S. 316). Einzelheiten werden im Erlass zur einheitlichen Gebührenbemessung beim Vollzug des KrW-/AbfG, dessen Durchführungsverordnungen sowie des AbfVerbrG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 2. Oktober 2008 geregelt. Der Erlass ist auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie zu finden.
Die Vollzugshilfe „Entsorgungsfachbetriebe“ ist auf der Homepage der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall zu finden.
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V ist zuständige Behörde für die Zustimmung zu den Überwachungsverträgen, Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und den Lehrgängen nach EfBV.
Anerkannte Entsorgergemeinschaften sind gegenwärtig:
Als Technische Überwachungsorganisationen tätig sind gegenwärtig:
Weitere Informationen finden Sie hier:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Jeder Abfallerzeuger hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird.